Page 25 - Miteinander Sommer 2012
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Das liebe Geld ...
Kirchgeld und Kirchengrundsteuer in Neuching
Die Erzbischöfliche Finanzkammer hat die Kirchenverwaltungen per E-Mail vom
2. April 2012 darüber informiert, dass zukünftig auf die Erhebung der Kirchengrund-
steuer verzichtet wird.
Dies haben die bayerischen (Erz-)Bischöfe in ihrer Herbstkonferenz im vergangenen
Jahr beschlossen. Die entsprechend geänderte Verordnung trat mit Wirkung zum
1. Januar 2012 in Kraft, wie auch dem Amtsblatt für das Erzbistum München und
Freising, Jahrgang 2012, Nr. 4 vom 26. März 2012 zu entnehmen ist.
Die Kirchengrundsteuer traf nur diejenigen Gemeindemitglieder, die weder Lohn-
noch Einkommenssteuer zahlten, wie z.B. nicht buchführungspflichtige Landwirte,
und orientierte sich prozentual am Grundsteuermessbetrag der Gemeinde.
In der Pfarrei Neuching wurde die Kirchengrundsteuer bislang zur Jahresmitte per
Bankeinzug zusammen mit dem Kirchgeld eingezogen. In Zukunft wird nun auf
diese jährliche Abbuchung verzichtet.
Bitte beachten Sie:
Damit entfällt für die bislang kirchengrundsteuerpflichtigen Personen zugleich auch
der automatische Einzug des Kirchgeldes in Höhe von € 1,50 pro Person mit
eigenem Einkommen. Die Kirchenverwaltung möchte diese daher nun bitten, das
Kirchgeld von nun an ebenso wie alle anderen Gemeindemitglieder in bar mit dem
Umschlag zu entrichten, der mit der Weihnachtsgottesdienstordnung überreicht
wird.
Natürlich soll sich durch diese Änderung niemand daran gehindert sehen, einen der
früheren Kirchengrundsteuer entsprechenden Betrag als freiwillige Spende
weiterhin dem Kirchenstiftungshaushalt zukommen zu lassen, zumal dieses Geld
unmittelbar der Pfarrei vor Ort zugute kommt.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns und sagen ein
herzliches „Vergelt’s Gott“!
Pfarrbrief Pfarrverband Neuching-Ottenhofen Sommer 2012 Seite 25