Am Sonntag, 01. März 2026, finden die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Das Motto lautet: „Gemeinsam gestalten. Gefällt mir“.
Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholische Christin/katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholische Christin/katholischer Christ ist.
Pfarrverband – Pfarrgemeinderatswahlen – Wahllokale:
Am 01. März 2026 finden die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Die Stimmabgabe ist auch online bis 25. Februar 2026 um 23:59 Uhr möglich.
Neuching-Oberneuching:
Am Sonntag, den 01.03.2026 jeweils 45 Minuten vor und nach dem Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Martin Oberneuching. Der Gottesdienst beginnt um 10:30 Uhr.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen sind in den Pfarrbüros Moosinning, Eichenried und Oberneuching möglich.
Diese Briefwahlunterlagen (Wahlbrief) müssen spätestens zum angegebenen Zeitpunkt auf dem Wahlschein beim jeweiligen Wahlausschuss/Pfarrbüro eingegangen sein.
Was ist der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Im Pfarrgemeinderat wird Christ-Sein gelebt.