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3G bei den Gottesdiensten

Ab 1. März 2022 werden die Gottesdienste in den Kirchen Ober und Niederneuching in 3G angeboten. Das heißt: Nachweis über geimpft, genesen oder getestet. Das heißt weiter, dass die Kirchenräume „keiner Begrenzung“ mehr in der Personenzahl unterliegen, dass die Anmeldung für die Gottesdienste wie auch das Festhalten der Personendaten entfällt.

In den kleineren Kirchen, in welchen die Kommunionausteilung in den Bänken erfolgt, soll dennoch, um dieser Form der Kommunionausteilung weiterhin gerecht zu werden, immer eine Bank frei bleiben.

In allen Kirchen werden nur die Sitzplätze belegt, Stehplätze sind nur den Vereinen mit Fahnen vorbehalten.

 Was dennoch getan werden muss, dies ist dann Aufgabe unserer Ordner: das Statuszertifikat zu kontrollieren und wenn die Person unbekannt ist, dann auch dazu den amtlichen Ausweis. Die Kontrolle kann über Ablesen des Zertifikats geschehen oder auch über Verwendung einer KontrollApp. Tests werden nicht von der Kirche bereitgestellt und auch nicht von den Ordnern abgenommen. Testzertifikate zum Vorweisen werden in den Testzentren und einzelnen Apotheken ausgestellt!

Ebenso gilt dann die Maskenpflicht den ganzen Gottesdienst über.

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